1. Anwendung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle Rechtsgeschäfte der days with us AG, im Folgenden "DWU AG" genannt, welche sie mit ihrem Vertragspartner, im Folgenden "Auftraggeber" genannt, abschliesst. Die Gültigkeit wirkt automatisch bei einer Auftragserteilung an die DWU AG. Die Zusammenarbeit basiert auf partnerschaftlichem Denken, Fairness, Respekt, Transparenz und einem konstruktiven Dialog.
Die DWU AG erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von zwei zeichnungsberechtigten Vertreter:innen der DWU AG schriftlich genehmigt wurden.
Die AGB sind auf der Website der DWU AG öffentlich einsehbar. Auf Verlangen werden sie dem Kunden postalisch zugestellt.
2. Vertragsbestandteile
Folgende Unterlagen und Dokumente sind Bestandteil des Vertrages/des Angebots:
Offerte / Auftragsbestätigung inkl. dieser Vertragsbedingungen
Anlagen (Beilagen) zum Vertrag/Offerte/Auftragsbestätigung
Bedingungen/Angaben, Leistungsverzeichnis oder Baubeschrieb/Pläne
Im Vertrag oder seinen Beilagen ausdrücklich bezeichnete Normen der SIA oder anderer schweizerischer Fachverbände
Allgemeine Vertragsbedingungen des Unternehmers (nur gültig, wenn im Abschnitt "Besondere Vereinbarungen" ausdrücklich vereinbart)
3. Rangordnung
Widersprechen sich einzelne Vertragsbestandteile, gilt folgende Reihenfolge:
Vertragsurkunde / Offerte / Auftragsbestätigung inkl. Vertragsbedingungen
Beilagen (Anhänge)
Leistungsverzeichnis oder Baubeschrieb des Bauherrn
Angebot des Unternehmers
Pläne, Muster, Modelle
Submissionsvorschriften
SIA-Norm 118 (2013)
Weitere explizit bezeichnete Normen
Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
Normen anderer Fachverbände
4. Offerten & Auftragsbestätigung
Die DWU AG erstellt ihre Offerten auf Basis der erhaltenen Briefings und Unterlagen. Unklare oder unvollständige Vorgaben führen zu Richtpreisen. Einzelpreise gelten nur bei Erteilung des Gesamtauftrags.
Unbefristete Offerten gelten 60 Tage. Verbindlich wird eine Offerte erst durch schriftliche Zusage des Kunden. Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
Änderungen von Preiskatalogen während der Entscheidungsphase können zu Preisänderungen führen.
5. Präsentationen und Projektanfragen
Für Wettbewerbs- oder Pitch-Präsentationen ist eine vorgängig zu vereinbarende Vergütung geschuldet. Ohne Auftrag bleiben alle Rechte bei der DWU AG und sämtliche Unterlagen sind zurückzugeben.
Mit der Pitching Fee werden keine Urheber- oder Designrechte übertragen. Diese können separat erworben werden.
6. Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis darf vom Unternehmer nicht einseitig geändert werden. Änderungen sind als separate Zusatzofferte einzureichen.
Unklare oder widersprüchliche Angaben müssen vom Unternehmer gemeldet werden. Unterbleibt dies, kann er daraus keine Vorteile ableiten.
7. Schriftliche Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich und setzt die vollständige Akzeptanz der AGB voraus.
8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde liefert rechtzeitig klare Briefings, Budgets, Timings und benötigte Informationen. Mehraufwände durch unvollständige Mitwirkung werden verrechnet.
9. Rückzug, Projektabbruch, Projektverschiebung
Wird ein Projekt nach Auftragserteilung ohne Verschulden der DWU AG abgebrochen, werden alle aufgelaufenen Leistungen plus 10 % des Gesamtvolumens verrechnet.
10. Termine
Die DWU AG bemüht sich um termingerechte Lieferung, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt. Haftung für Verzögerungen durch Dritte wird ausgeschlossen.
11. Abnahme
Die Sichtabnahme erfolgt innert eines Monats nach Vollendungsanzeige. Ergebnis und Anerkennung werden protokolliert.
12. Preise und Stundenansätze
Die Stundentarife liegen zwischen CHF 135.– und CHF 500.–, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13. Zahlungskonditionen
Die DWU AG kann bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 50 % verlangen. Akontorechnungen sind sofort zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann die DWU AG das Projekt stoppen. Verzugszinsen: 5 % ab Rechnungsdatum. Schlussrechnungen sind netto innert 30 Tagen zahlbar.
14. Haftung
Die DWU AG haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es gelten die gesetzlichen und vertraglichen Fristen für Mängelrügen (2 Jahre offen, 3 Jahre verdeckt). Der Bauherr hat zunächst Anspruch auf Mängelbehebung.
15. Versicherung
Die DWU AG verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung bis CHF 5 Mio. Weitere Versicherungen (z. B. Diebstahl, Vandalismus) sind vom Kunden abzuschliessen.
16. Umgang mit Vorstudien, Designs und Entwürfen
Alle Skizzen, Pläne, Entwürfe, 3D-Daten, Prototypen etc. bleiben Eigentum der DWU AG. Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen sie nicht genutzt oder weitergegeben werden.
17. Urheber- und Schutzrechte
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung verbleiben sämtliche Rechte bei der DWU AG. Eine Übertragung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
Die Nutzung ist nur im Rahmen des erteilten Auftrags gestattet.
18. Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber garantiert, dass durch seine Vorgaben keine Rechte Dritter verletzt werden.
19. Hilfspersonen und Substituten
Die DWU AG kann Freelancer oder Substituten beiziehen. Subunternehmer des Unternehmers benötigen die Zustimmung der Bauleitung.
20. Publikationen
Ohne andere Vereinbarung darf die DWU AG Bilder und Unterlagen fertiger Projekte zu Werbezwecken nutzen.
21. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht.
22. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der DWU AG. Die DWU AG kann alternativ am Sitz des Auftraggebers klagen.
23. Schlussbestimmungen
Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Änderungen der AGB sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.
Zürich, 20. November 2024
days with us AG